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Kennzeichen XY

Karlsruhe bestätigt Recht auf Anerkennung eines dritten Geschlechts

Karlsruhe. Vanja kann sich freuen. Die als Frau eingetragene Person, die aber weder als Mann oder Frau zutreffend beschrieben ist, hat an der Spitze einer Kampagne einen langwierigen Weg durch die Gerichtsinstanzen hinter sich. Nun hat das Bundesverfassungsgericht ihr Recht auf auch behördliche Anerkennung ihrer Natur bestätigt. Vanja ist intersexuell, verfügt über einen »atypischen« Chromosomensa...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1069540.kennzeichen-xy.html

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