Kennzeichen XY

Karlsruhe bestätigt Recht auf Anerkennung eines dritten Geschlechts

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Karlsruhe. Vanja kann sich freuen. Die als Frau eingetragene Person, die aber weder als Mann oder Frau zutreffend beschrieben ist, hat an der Spitze einer Kampagne einen langwierigen Weg durch die Gerichtsinstanzen hinter sich. Nun hat das Bundesverfassungsgericht ihr Recht auf auch behördliche Anerkennung ihrer Natur bestätigt. Vanja ist intersexuell, verfügt über einen »atypischen« Chromosomensatz, vereint männliche und weibliche Geschlechtsmerkmale in sich. Der Antrag auf Änderung ihrer geschlechtlichen Identität in »inter« oder »divers« im Geburtenregister hatte bei den Behörden jedoch keine Gnade gefunden. Noch der Bundesgerichtshof widersprach ihr, bis nun am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht entschied: Der Bundestag muss eine dritte Kategorie im Geburtenregister neben »männlich« und »weiblich« schaffen. Bis zum Ende nächsten Jahres muss das geschehen sein, verlangt das höchste deutsche Gericht. Welcher Begriff geeignet wäre, ließ es offen; eine positive Bezeichnung aber müsse es sein.

Die geschlechtliche Identität sei als allgemeines Persönlichkeitsrecht vom Grundgesetz geschützt. Denn sie sei ein »konstituierender Aspekt der eigenen Persönlichkeit«, begründen die Richter. Die geschlechtliche Identität sei für alle Menschen eine »Schlüsselposition« in der Selbst- und Fremdwahrnehmung, auch wenn sie weder weiblich noch männlich sei. Das Personenstandsrecht wird diesen grundgesetzlichen Maßstäben derzeit nicht gerecht.

Die Zustimmung nach dem Urteil war eine allgemeine. Amnesty International, die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Parteienvertreter aus Regierung wie Opposition äußerten sich erfreut. Zehntausende intersexuelle Menschen gibt es in Deutschland. Außerdem gibt es Transsexuelle, die sich im »falschen« Geschlecht fühlen. nd Seite 5

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