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Mindestlohn nicht für Veranstaltungshelfer

Ohne freiwillige Helfer würden Sportveranstaltungen und andere Großereignisse nicht funktionieren. Arbeitnehmer sind solche Volunteers im rechtlichen Sinne aber nicht, sondern Ehrenamtler, erklärt Thomas Jedlitschka, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, in der Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht.Auswirkungen hat das etwa auf Bezahlung und Arbeitszeit: Einen Anspruch auf Mindestlohn haben Volunteers nach ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1069968.mindestlohn-nicht-fuer-veranstaltungshelfer.html

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