Wahl in Kenia muss nicht wiederholt werden
Nairobi. Das Oberste Gericht Kenias hat die jüngste Wiederholung der Präsidentschaftswahl für gültig erklärt. Wie Richter David Maraga am Montag in Nairobi mitteilte, seien die Beschwerden gegen die Wiederholung der Wahl abgewiesen worden. Damit wird es in dem ostafrikanischen Staat keinen erneuten Urnengang geben. Präsident Uhuru Kenyattas Wahlsieg ist so trotz eines Wahlboykotts der Opposition bestätigt.
Das oberste Gericht hatte die ursprüngliche Präsidentschaftswahl vom August wegen grober Unregelmäßigkeiten überraschend für ungültig erklärt und eine Wiederholung angeordnet. Oppositionsführer Raila Odinga hatte daraufhin diesen Urnengang boykottiert. Das führte zu einer drastisch niedrigeren Wahlbeteiligung und einem Sieg von Amtsinhaber Kenyatta mit gut 98 Prozent der abgegebenen Stimmen.
Juristisch ist die Wahl damit aufgearbeitet. Die Spaltung des Landes in verfeindete politische Lager dürfte sich nun aber weiter zuspitzen. Schon am Montag brachen in mehreren Vierteln Nairobis und in der Stadt Kisumu, einer Oppositionshochburg, nach der Urteilsverkündung neue Proteste aus. Odinga erklärte, er akzeptiere die Regierung nicht und erkenne sie auch nicht an. Die Entscheidung des Gerichts sei durch Nötigung zustande gekommen. Agenturen/nd
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