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Ohrfeige für die Landespolitiker

NRW-Verfassungsgericht: 2,5 Prozent-Sperrklausel bei Wahl der Gemeinderäte nicht rechtens

  • Kristin Kruthaup, Münster
  • Lesedauer: 3 Min.

Bei den kleineren Parteien in Nordrhein-Westfalen knallen nach der jüngsten Entscheidung des Verfassungsgerichts die Sektkorken: »Wir haben mit diesem Ergebnis gerechnet, trotzdem sind wir sehr erleichtert«, sagte der Münsteraner Ratsherr Franz Pohlmann von der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) nach der Entscheidungsverkündung am Dienstag. Die ÖDP bekam bei der letzten Wahl in Münster 1,2 Prozent der Stimmen. Wäre die Sperrklausel rechtlich in Ordnung gewesen, wäre Pohlmann bei der nächsten Kommunalwahl 2020 womöglich nicht erneut in den Rat der Stadt gekommen. Doch der Verfassungsgerichtshof gab der ÖDP und den anderen Antragstellern recht: Die im Jahr 2016 vom Landtag beschlossene 2,5-Prozent-Sperrklausel bei der Wahl von Gemeinderäten und Kreistagen ist verfassungswidrig.

Die Klausel verletze bei der Wahl von Gemeinderäten und Kreistagen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit, sagte die Vorsitzende Richterin Ricarda Brandts am Dienstag. Danach müsse jede Wählerstimme den gleichen Erfolgswert haben - also gleich viel wert sein. Eine Ungleichbehandlung der Stimmen könne nur dann vereinbar mit der Verfassung sein, wenn es dafür einen zwingenden Grund gäbe - etwa eine Störung der Funktionsfähigkeit der Volksvertretungen. Die Vertreter des Landtags hätten aber keinerlei empirischen Beweis dafür gebracht, dass Gemeinderäte und Kreise in NRW wegen vieler kleiner Parteien in den Gremien nicht mehr funktionsfähig sind. »Eine bloße Erschwerung der Meinungsbildung durch das vermehrte Aufkommen kleiner Parteien und Wählervereinigungen ist nicht ausreichend«, sagte Brandts.

Es ist eine Niederlage für den Landtag - und schon zum zweiten Mal. Der Landtag hatte die 2,5-Prozent-Sperrklausel 2016 bei Kommunalwahlen mit großer Mehrheit beschlossen und sie sogar in der Landesverfassung verankert. Sie war nach Ansicht von SPD, CDU und Grünen nötig geworden, um die Kommunalvertretungen vor zu vielen Splitterfraktionen zu schützen und sie arbeitsfähig zu halten.

Bis 1999 hatte es in NRW schon einmal eine Sperrklausel bei Kommunalwahlen gegeben - damals sogar in Höhe von fünf Prozent. Anders als dieses Mal handelte es sich damals aber um ein einfaches Gesetz und keines von Verfassungsrang. Das Gericht hatte aber auch die damalige Klausel gekippt. Damals war das Kernargument, der Gesetzgeber habe die Erforderlichkeit nicht hinreichend begründet.

Nur in einer Hinsicht hatte das Gesetz vor dem Verfassungsgericht am Dienstag Bestand: Bei der Wahl der Bezirksvertretungen und der Regionalversammlung Ruhr seien die verfassungsrechtlichen Anforderungen weniger streng als bei Kreistagen und Gemeinderäten, so das Gericht. Die Bezirksvertretungen sind politische Gremien, welche Stadtteile oder Stadtbezirke verwalten. Die 2,5-Prozent-Klausel gelte für sie weiterhin, so das Gericht. Vertreter des Landtags zeigten sich von der Entscheidung enttäuscht: »Der Landtag hat die Sperrklausel mit breiter Mehrheit beschlossen - wir werden jetzt genau prüfen, was aus der Entscheidung des Gerichts folgt«, sagte Jörg Geerlings, Justiziar der CDU-Landtagsfraktion am Dienstag. Ähnlich äußerte sich die SPD: »Wir bedauern sehr, dass der Verfassungsgerichtshof unser Gesetz nicht in der Form bestätigt hat, wie wir es uns gewünscht haben«, erklärte Christian Dahm, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag.

Freude herrscht dagegen bei den Antragstellern - darunter sind zum Beispiel die Landesverbände der NPD, der Linkspartei, der ÖDP und der Tierschutzpartei. »Die politische Macht wollte lästige Konkurrenz durch die kleinen Parteien beseitigen«, sagte der Vertreter der klagenden Piraten-Partei, Bodo Pieroth, nach dem Verfahren. Doch die politische Macht sei durch das Recht in die Schranken gewiesen worden. »Das ist ein großer Sieg für die Wahlgleichheit.« Das sieht auch Ratsherr Pohlmann aus Münster von der ÖDP so. Und eins ist für ihn schon jetzt klar: »Wir gehen nun mit dem Schwung dieser Entscheidung in die Vorbereitung der nächsten Kommunalwahl 2020.« dpa/nd

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