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Steuerrecht: Fahrt zur Nachtschicht keine Dienstreise

Eine reguläre Nachtschicht macht aus der Fahrt zur Arbeit keine Dienstreise. Auch wer erst am nächsten Tag von seinem Job nach Hause zurückfahren kann, kann nicht Hin- und Rückweg, sondern nur die einfache Entfernung in seiner Einkommensteuererklärung als Werbungskosten absetzen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1071555.steuerrecht-fahrt-zur-nachtschicht-keine-dienstreise.html

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