Steuerrecht: Fahrt zur Nachtschicht keine Dienstreise

  • Lesedauer: 2 Min.

Das entschied das Finanzgericht Münster (Az. 6 K 3009/15 E) in einem am 15. September 2017 bekanntgegebenen Urteil.

Das Gericht wies damit einen Flugbegleiter ab, der meist erst am nächsten Tag von seinen Flugeinsätzen zurückkehrte. In seiner Steuererklärung für 2014 machte er deswegen die Fahrtkosten für Hin- und Rückweg zum Flughafen als »Dienstreisen« bei den Werbungskosten geltend.

Das zuständige Finanzamt vertrat dagegen die Auffassung, dass der Mann wie üblich immer nur zu seiner regulären Arbeit gefahren sei. Es könne daher nur die einfache Entfernungspauschale berücksichtigt werden.

Dem folgte auch das Finanzgericht in Münster. Denn der Flugbegleiter beginne seine Arbeit immer in demselben Gebäude seines Arbeitgebers. Dort habe er sein Postfach und erhalte dort auch die Informationen über seine Einsätze.

Fester Einsatzort gilt als »erste Tätigkeitsstätte«

Dieser feste Einsatzort gelte steuerlich als »erste Tätigkeitsstätte«. Für den Weg dorthin sei die Entfernungspauschale »lediglich einmal pro Hin- und Rückfahrt anzusetzen« - und zwar für die Hinfahrt von der Wohnung zum Arbeitsplatz.

Unabhängig vom Zeitpunkt sehe das Gesetz für die Rückfahrt dann keinen weiteren Werbungskostenabzug vor, begründeten die Finanzrichter ihre Entscheidung. Eine Dienstreise, bei der Hin- und Rückweg steuerlich berücksichtigt werden können, liege in diesem Fall nicht vor.

Gegen das Urteil hat der Kläger Revision beim Bundesfinanzhof in München eingelegt. epd/nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal