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Auskunft über Datenweitergabe an Dritte

Urteil zu Facebook

Facebook muss seine deutschen Nutzer nach dem hiesigen Datenschutzrecht detailliert über die Weitergabe ihrer Daten an andere Unternehmen informieren. Nach einem Urteil des Kammergerichts Berlin vom 6. November 2017 (Az. 5 U 155/14) wurde die Berufung des Sozialen Netzwerks gegen ein entsprechendes Urteil des Berliner Landgerichts zurückgewiesen, teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1072377.auskunft-ueber-datenweitergabe-an-dritte.html

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