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Schützt eine Blasenschwäche vor einem Fahrverbot?
Gerichtsurteil
Rasende Autofahrer können nur in Ausnahmefällen ihre schwache Blase als Entschuldigungsgrund anführen: Wer wegen plötzlichen Harndrangs das Gaspedal tief durchdrückt, muss wie jeder andere Autofahrer in der Regel mit einem Fahrverbot rechnen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1072379.schuetzt-eine-blasenschwaeche-vor-einem-fahrverbot.html
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