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Bauherren sollten auf Baubeschreibung bestehen
Bauvertragsrecht
Das neue Bauvertragsrecht tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Bauherren sollten bereits jetzt keine Verträge nach altem Recht mehr unterzeichnen, rät der Verband Privater Bauherren (VPB).
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1072389.bauherren-sollten-auf-baubeschreibung-bestehen.html
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