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Bauherren sollten auf Baubeschreibung bestehen

Bauvertragsrecht

Das neue Bauvertragsrecht tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Bauherren sollten bereits jetzt keine Verträge nach altem Recht mehr unterzeichnen, rät der Verband Privater Bauherren (VPB).

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1072389.bauherren-sollten-auf-baubeschreibung-bestehen.html

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