Endlich beginnt der Prozess
Loveparade-Unglück: Vorwürfe bald verjährt
Sieben Jahre nach dem Unglück bei der Loveparade mit 21 Toten beginnt endlich der Prozess vor dem Duisburger Landgericht. Allerdings hat das Gericht nur wenig Zeit. Im Juli 2020 müssen die Urteile gefällt werden, sonst sind die Vorwürfe verjährt.
Es ist ein Prozess der Superlative: Zehn Angeklagte mit 30 Verteidigern und 60 Nebenkläger mit 35 Anwälten. 111 Verhandlungstage bis zum Ende des kommenden Jahres sind schon angesetzt. In Duisburg gab es keinen Gerichtssaal in ausreichender Größe, deswegen beginnt der Loveparade-Prozess am Freitag in einer Düsseldorfer Messehalle, die Platz für 500 Menschen hat.
Dass er überhaupt noch beginnt, ist eine große Überraschung. Ursprünglich hatte die Duisburger Staatsanwaltschaft im Februar 2014 Anklage gegen zehn Menschen gestellt: vier Mitarbeiter vom Veranstalter des Techno-Events Lopavent und sechs Mitarbeiter der Stadt. 2016 wies das Duisburger Landgericht die Annahme der Klage ab. Zur Begründung hieß es, dass ein zentrales Gutachten Mängel aufweise und der Gutachter möglicherweise befangen sei. Eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft dagegen war erfolgreich. Das Oberlandesgericht Düsseldorf sah eine Verurteilung als möglich an und verpflichtete die Duisburger Richter dazu, den Fall zu verhandeln.
Jetzt bleibt wenig Zeit. In dem Verfahren geht es ausschließlich um die Planung der Loveparade. Den Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft maximal fahrlässige Tötung vor. Ein Delikt, das nach zehn Jahren absolut verjährt. Im Loveparade-Prozess tritt die Verjährung am 29. Juli 2020 ein. Gibt es bis dahin kein Urteil, platzt der Prozess. Gibt es ein Urteil, sind Revisionsprozesse möglich. Ob das Verfahren wirklich bis zum Sommer 2020 beendet werden kann, ist fraglich. Der Münchener NSU-Prozess hat ähnliche Dimensionen. Er läuft mittlerweile seit über drei Jahren.
Für Unverständnis bei vielen Opferfamilien der Loveparade sorgt nach wie vor, dass weder der Lopavent-Chef und Besitzer der Fitnessstudio-Kette »Mc Fit«, Rainer Schaller, noch der ehemalige Duisburger Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) angeklagt sind. Bei beiden hat die Staatsanwaltschaft allerdings keine Hinweise, dass sie die Planungen fehlerhaft beeinflussten. Beide sollen allerdings als Zeugen aussagen.
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