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Gerichtsurteil: Ehrung für Jebsen darf doch im Babylon stattfinden

Mietvertrag der »Neuen Rheinischen Zeitung« hat Bestand / Tickets wieder freigeschaltet / »Kölner Karlspreis« soll Donnerstag verliehen werden

Die Verleihung des umstrittenen »Kölner Karlspreises für engagierte Literatur« an den Journalisten Ken Jebsen kann doch stattfinden. Ein Berliner Gericht entschied, dass der Mietvertrag der »Neuen Rheinischen Zeitung« weiterhin Bestand hat.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1072688.debatte-um-klaus-lederer-und-ken-jebsen-gerichtsurteil-ehrung-fuer-jebsen-darf-doch-im-babylon-stattfinden.html

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