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  • Debatte um Klaus Lederer und Ken Jebsen

Gerichtsurteil: Ehrung für Jebsen darf doch im Babylon stattfinden

Mietvertrag der »Neuen Rheinischen Zeitung« hat Bestand / Tickets wieder freigeschaltet / »Kölner Karlspreis« soll Donnerstag verliehen werden

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Die Verleihung des umstrittenen »Kölner Karlspreises für engagierte Literatur«, den das Blog »Neue Rheinische Zeitung« (NRhZ) in diesem Jahr an den Journalisten Ken Jebsen vergeben will, kann doch stattfinden. Das bestätigte eine Sprecherin der Berliner Zivilgerichte gegenüber »nd«. Das Amtsgericht Berlin-Mitte urteilte am Donnerstag, dass der Mietvertrag zwischen der Neue Babylon Berlin GmbH und der NRhZ nach wie vor Bestand hat. Gegen den Urteilsspruch kann das Babylon Berufung einlegen. Auf der Tickethomepage des Kinos ist die Bestellfunktion für die Veranstaltung bereits wieder freigeschaltet.

Das Amtsgericht hat die Gründe für die Kündigung, die das Babylon vorgebracht hat, als unbegründet zurückgewiesen. Die NRhZ will den Preis also wie geplant am 14. Dezember ab 18 Uhr in einer dreistündigen Veranstaltung an Ken Jebsen verleihen, wie das Blog mitteilte. Auch zur bereits angekündigten Kundgebung vor dem Kino, die sich gegen Kultursenator Klaus Lederer (Linkspartei) wendet, rufen die Veranstalter in der Mitteilung nochmals auf.

Das Kino Babylon hatte laut Urteilsspruch als Begründung für die kurzfristige Kündigung angegeben, aufgrund des Drucks aus dem Berliner Senat gehandelt zu haben und gab außerdem Sicherheitsbedenken als Grund für die Absage an. Außerdem habe man von den geplanten Auftritten der umstrittenen Band »Die Bandbreite« und anderen Gästen erst nach Vertragsunterzeichnung aus einem Werbeflyer für die Veranstaltung erfahren. Das Gericht erkannte keinen der vorgebrachten Gründe an, verwies darauf, dass Anfechtungsfristen nicht eingehalten wurden, obwohl dem Babylon da schon bekannt war, mit wem es zu tun hatte.

Die NRhZ feiert das Urteil indessen als »Erfolg vor Gericht« und sich selbst als Hüter von Demokratie und Meinungsfreiheit. nd

Lesen Sie zur Debatte über die Preisverleihung unser Pro und Kontra:

> > »Die Angst vor den Worten«: Ken Jebsen darf im Babylon keinen Preis erhalten - da könnte man über Zensur diskutieren, meint Tobias Riegel

> > »Keine (Selbst-)Zensur«: Leander Sukov begrüßt Klaus Lederers Haltung zur Preisverleihung an Ken Jebsen

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