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Menschenrechtler: Kriegsdienstverweigerung in Europa erschwert
Antimilitaristen werden laut Verband zunehmend verfolgt
Brüssel. Das Europäische Büro für Kriegsdienstverweigerung (Ebco) sieht die Durchsetzung des Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung in europäischen Ländern aus Gewissensgründen zunehmend erschwert. Staatliche Behörden setzten eine »geradezu obsessionelle Verfolgung« von Kriegsgegnern fort, die schon vor Jahrzehnten ihre Verweigerung des Militärdienstes erklärt hätten, erklärte der Vorsitzende Friedhelm Schneider bei der Vorlage des Ebco-Jahresberichts am Sonntag in Brüssel.
So sei in Griechenland ein seit 1990 wegen Gehorsamsverweigerung angestrengtes Militärgerichtsverfahren zwar eingestellt worden, in der Türkei hingegen bleibe es unverändert bei der völkerrechtswidrigen Verfolgung von Kriegsdienstverweigerern und einer Missachtung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, heißt es in dem Bericht.
Schneider verwies auf den Fall von Osman Murat Ülke. 20 Jahre nach seiner ersten Inhaftierung als Kriegsdienstverweigerer habe Ülke im November erfahren, dass der Staatsanwalt sein Verfahren wieder aufgenommen hatte, erklärte Schneider, der die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) in der Menschenrechtsorganisation Ebco vertritt. Kritisch sei die Situation auch in der Ukraine oder in Russland.
»Der geringe Stellenwert, der der Kriegsdienstverweigerung in der öffentlichen Aufmerksamkeit zukommt, werde oft auf die Aussetzung oder Abschaffung der Wehrpflicht in vielen Staaten zurückgeführt«, konstatierte Schneider. Dabei sei im Bereich des Europarats in 17 Staaten die Wehrpflicht weiterhin oder wieder in Kraft. Es müsse möglich sein, dass Soldaten überall in der Welt jederzeit einen Einsatz aus Gewissensgründen verweigern könnten, forderte der EAK-Bundesvorsitzende Christoph Münchow. epd/nd
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