Loveparade-Prozess: Körperverletzungsklage nun in bis zu 50 Fällen
Düsseldorf. Im Prozess um die Katastrophe bei der Duisburger Loveparade hat das Landgericht den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung ausgeweitet. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrer Anklage die Zahl der mindestens 652 Verletzten aus prozessökonomischen Gründen auf 18 Fälle beschränkt. Das Gericht befand am Mittwoch in Düsseldorf, dass auch sämtliche Verletzungen der Nebenkläger Teil der Anklage sind. Damit müssen sich nun einige Angeklagte wegen Körperverletzung in 50, die anderen in 33 Fällen verantworten. Die Verteidiger brachten eine umfassende Besetzungsrüge vor. Sie sind der Ansicht, dass der Fall vor der falschen Strafkammer verhandelt wird. Die fünfte Strafkammer des Landgerichts hatte die Anklage zunächst als »erkennbar aussichtslos« eingestuft und nicht zur Verhandlung zugelassen. Auf eine Beschwerde hin ließ das Oberlandesgericht die Anklage zu und übertrug den Fall der sechsten Strafkammer des Landgerichts Duisburg übertragen. Anwälte kritisierten die Übertragung als willkürlich. dpa/nd
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