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BUND nimmt Vergleich unter Bedingung an

Münster. Im Rechtsstreit um die Rodungen im Hambacher Wald will der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) ein Vergleichsangebot des Oberverwaltungsgerichts Münster annehmen, allerdings unter einer Bedingung. Laut Vergleichsvorschlag soll das beklagte Land NRW in einem Sachverständigengutachten klären lassen, ob der Wald mit Blick auf die Bechsteinfledermaus als besonderes europäisches Schutzgebie...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1073253.bund-nimmt-vergleich-unter-bedingung-an.html

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