BUND nimmt Vergleich unter Bedingung an
Münster. Im Rechtsstreit um die Rodungen im Hambacher Wald will der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) ein Vergleichsangebot des Oberverwaltungsgerichts Münster annehmen, allerdings unter einer Bedingung. Laut Vergleichsvorschlag soll das beklagte Land NRW in einem Sachverständigengutachten klären lassen, ob der Wald mit Blick auf die Bechsteinfledermaus als besonderes europäisches Schutzgebiet geeignet ist. Der BUND will zustimmen, wenn sich beide Parteien auf einen unabhängigen Gutachter einigen, der bisher für keine der beiden Seiten tätig war, wie der BUND am Mittwoch mitteilte. dpa/nd
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