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Immer wieder stellt uns die Justiz vor interessante kulturphilosophische Fragen, die im Feuilleton der Tageszeitungen jedoch meist zu kurz kommen. Nehmen wir einmal unverbindlich an, Sie stehen kurz vor einer komplizierten Operation, einer Lebertransplantation etwa. Stellen Sie sich jetzt noch vor, es läuft eigentlich alles glatt, aber Sie müssen nach ein paar Monaten noch mal operiert werden, und der dann behandelnde Arzt stellt fest, dass in Ihre neue Leber zwei Buchstaben eingelasert sind. Da steht also »SB«. Die Initialen ihres Transplantationsspezialisten von damals. Nicht weiter schlimm, ist ja nichts passiert, denkt sich der normale Mensch. Jeder Künstler, der etwas auf sich hält, egal ob Sprayer oder van Gogh, hinterlässt seinen Namen auf dem vollendeten Werk. Nur ein Kunstbanause allerhöchster Ordnung kann auf die Idee kommen, vor Gericht zu behaupten, ein solcher Akt sei Körperverletzung und ein ethischer Totalausfall eines der größten Narzissten unserer Zeit. cod
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