Einsprüche gegen Wahl in Berlin zurückgewiesen

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Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat zwei Einsprüche gegen das Ergebnis der Abgeordnetenhauswahl am 18. September 2016 zurückgewiesen. Konkret ging es um den Wahlkreis 3 in Mitte, in dem sich der SPD-Direktkandidat Thomas Isenberg nur mit einem hauchdünnen Vorsprung von zehn Stimmen gegen den Grünen Tilo Siewer durchgesetzt hatte. Die Grünen-Bezirksgruppe Mitte sowie der unterlegene Kandidat selbst hatten Einspruch eingelegt und eine Neuauszählung verlangt. Das Gericht teilte nun mit, aus formalen Gründen sei der Einspruch der Parteigliederung komplett und der des Kandidaten teilweise unzulässig. Zudem habe der Gerichtshof bei seinen Prüfungen zwei fehlerhafte Stimmzettel festgestellt. »Angesichts des Vorsprungs des gewählten Bewerbers von zehn Stimmen kann das Ergebnis der Wahl darauf nicht beruhen«, hieß es. dpa/nd

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