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Über den Antrag muss innerhalb von 25 Tagen entschieden sein
Pflege
Gesetzliche Pflegekassen müssen dem Pflegebedürftigen wieder innerhalb von 25 Arbeitstagen mitteilen, wie über seinen Antrag auf Pflegebedürftigkeit entschieden wurde. Bisher waren die gesetzlichen Fristen ausgesetzt, sofern angesichts der Schwere der Pflegebedürftigkeit keine dringende Entscheidung nötig war.Restbeträge von 2017 nutzenNeben dem Pflegegeld und der Pflegesachleistung stand Pflegebe...
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