Gericht verbietet Öffnung von Läden an Sonntagen

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In Berlin bleiben die Läden an den Sonntagen während der nächsten Internationalen Grünen Woche, der Berlinale und der Internationalen Tourismusbörse vorerst geschlossen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin bereits am Mittwoch in einer Eilentscheidung beschlossen (VG 4 L 527.17). Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, ist gegen den Beschluss die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig. Davon wolle das Land Berlin wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache auch Gebrauch machen, hieß es am Donnerstag. Der Senat hatte ursprünglich drei Sonntagsöffnungen für das erste Halbjahr 2018 geplant. Dagegen hatte die Gewerkschaft ver.di geklagt. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts reicht allein der Umstand, dass ein Ereignis »berlinweite Bedeutung« habe, für ein öffentliches Interesse an einer ausnahmsweisen Ladenöffnung am Sonntag nicht aus. epd/nd

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