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Ausweis für Sexarbeit lässt auf sich warten

Ab 1. Januar 2018 haben Berlins Sexarbeiterinnen ein neues Problem: Ein halbes Jahr nach dem Start des Prostituiertenschutzgesetzes sollen sie einen Ausweis bei sich tragen, als Nachweis für die korrekte Anmeldung ihres Gewerbes und eine gesundheitliche Beratung. Ohne diesen Ausweis können sie nicht in einem Bordell arbeiten. Das Problem liegt darin, dass die Behörden den Ausweis nicht ausstellen ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1074660.ausweis-fuer-sexarbeit-laesst-auf-sich-warten.html

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