Ausweis für Sexarbeit lässt auf sich warten

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Ab 1. Januar 2018 haben Berlins Sexarbeiterinnen ein neues Problem: Ein halbes Jahr nach dem Start des Prostituiertenschutzgesetzes sollen sie einen Ausweis bei sich tragen, als Nachweis für die korrekte Anmeldung ihres Gewerbes und eine gesundheitliche Beratung. Ohne diesen Ausweis können sie nicht in einem Bordell arbeiten. Das Problem liegt darin, dass die Behörden den Ausweis nicht ausstellen können. Denn die zentrale Stelle dafür gibt es noch nicht - weder Räume noch Personal. So bleibt es bei einer Übergangslösung. Wenn Prostituierte bis Jahresende versucht haben, sich bei einem Bezirksamt anzumelden, werde diese Bescheinigung als Nachweis akzeptiert, sagt Christoph Lang, Sprecher der Senatsgesundheitsverwaltung. Prostituierte seien trotzdem verunsichert, berichtet Simone Wiegratz, Geschäftsführerin der Beratungsstelle Hydra. dpa/nd

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