Bislang nur zwei Endverbleibskontrollen zu exportierten Waffen
Berlin. Seit dem Regierungsbeschluss zur Kontrolle des Verbleibs exportierter Waffen aus Deutschland ist erst zweimal überprüft worden, ob die Rüstungsgüter tatsächlich an ihren Bestimmungsort gelangt sind. Dies geht aus einer Regierungsantwort auf eine parlamentarische Anfrage der LINKEN hervor. Die Bundesregierung hatte 2015 Eckpunkte zu den Endverbleibskontrollen beschlossen. In einer zweijährigen Pilotphase werden aber nur bei staatlichen Empfängern Lieferungen von kleinen und leichten Waffen und bestimmten Schusswaffen wie Scharfschützengewehre untersucht, wie aus der Regierungsantwort hervorgeht. Die stellvertretende Vorsitzende und Rüstungsexpertin der Linksfraktion, Sevim Dagdelen, kritisierte dies als ungenügend. »Beim Endverbleib von Rüstungsexporten nach Treu und Glauben zu verfahren, wie die Bundesregierung es tut, ist grob fahrlässig«, erklärte sie. »Diese organisierte Verantwortungslosigkeit folgt allein den Profitinteressen der Rüstungskonzerne und schafft zudem neue Fluchtursachen.« AFP/nd
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