Integrer Jurist

Rana Bhagwandas / Ein Hindu ist erstmals Pakistans Chefrichter

»Pakistans Justiz wird die Nation nicht enttäuschen.« So lauteten die ersten Worte des gerade vereidigten Chefrichters Rana Bhagwandas. Alle Entscheidungen, so erklärte er, würden in Übereinstimmung mit der Verfassung und den Gesetzen des Landes getroffen. Die Ernennung des 64-Jährigen zum amtierenden Chef des Höchsten Gerichtshofes stellt etwas Beispielloses in der Geschichte der islamischen Republik Pakistan dar: Erstmals wurde ein Vertreter der hinduistischen Minderheit in dieses Amt berufen. Allerdings war von 1960 bis 1968 bereits ein Nichtmuslim, der Christ A.R. Cornelius, Chefrichter. Pakistans Hindus zeigten sich erfreut, hegen aber keine Illusionen, dass damit ihre Probleme gelöst werden könnten. Sie sehen sich in vielen gesellschaftlichen Bereichen diskriminiert, obwohl ihnen laut Verfassung gleiche Rechte zustehen. Rana Bhagwandas ersetzt Iftikhar Muhammad Chaudhry, den Präsident Musharraf am 9. März unter einem Korruptionsvorwurf vom Dienst suspendiert hatte - gegen den teils heftigen Widerstand aus Justizkreisen und der Opposition. Gegen Chaudhry ermittelt seitdem der Supreme Judicial Council (SJC), das höchste Justizgremium Pakistans. Bhagwandas hätte sicherlich gewünscht, unter anderen Umständen die Krönung seiner Karriere zu erleben. Er gilt als integer und als absoluter Verfechter der Unantastbarkeit der Verfassung. Seine juristische Laufbahn begann in den 1960er Jahren, nachdem er den Master of Law und ein Studiun der Islamwissenschaften abgeschlossen hatte. Im Juni 1996 wurde er Richter am Gerichtshof von Sindh und im Februar 2000 Richter des Höchsten Gerichtshofes. Sollte das Oberste Gericht ein Urteil gegen Chaudhry fällen, dann bliebe Rana Bhagwandas Chefrichter - freilich nur bis zum Dezember 2007, da er dann das Pensionsalter erreicht. Etliche namhafte Juristen nahmen nicht an seiner Vereidigung teil, weil sie diese als verfassungswidrig ansehen. Aus ganz anderen Gründen erhoben fundamentalistische Gruppen Einspruch. Sie verwiesen in einer Erklärung auf »das islamische Fundament« Pakistans, welches verbiete, dass ein Nichtmuslim die Justiz leite ode...

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