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Verjährungsfrist von drei Jahren

Falsche Stromrechnung

Herr M kündigte seinen Stromliefervertrag zum 30. November 2013 und erhielt im Januar 2014 vom Energieversorger eine Schlussrechnung: Nach Abzug der Abschlagszahlungen war noch eine Schlusszahlung von 12,85 Euro fällig, die Herr M auch zahlte.Bei der Abrechnung hatte der Energieversorger jedoch irrtümlich für sieben Monate nur einen Verbrauch von 849 kWh zum Nettopreis von 217,72 Euro berücksichti...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1075666.verjaehrungsfrist-von-drei-jahren.html

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