Verjährungsfrist von drei Jahren

Falsche Stromrechnung

  • OnlineUrteile.de
  • Lesedauer: 2 Min.

Herr M kündigte seinen Stromliefervertrag zum 30. November 2013 und erhielt im Januar 2014 vom Energieversorger eine Schlussrechnung: Nach Abzug der Abschlagszahlungen war noch eine Schlusszahlung von 12,85 Euro fällig, die Herr M auch zahlte.

Bei der Abrechnung hatte der Energieversorger jedoch irrtümlich für sieben Monate nur einen Verbrauch von 849 kWh zum Nettopreis von 217,72 Euro berücksichtigt. Tatsächlich hatte Herr M in diesem Zeitraum 3695 kWh Strom verbraucht. Nach gut zwei Jahren erhielt er ein Schreiben, in dem das Unternehmen die Schlussrechnung von 2014 korrigierte: 868 Euro waren nachzuzahlen. Herr M weigerte sich und berief sich auf die ursprüngliche Rechnung von 2014. Nach mehr als zwei Jahren könne er darauf vertrauen, dass da keine Ansprüche bestehen.

Das Amtsgericht München urteilte am 14. Juli 2017 (Az. 264 C 3597/17), dass er die korrigierte Rechnung zu begleichen habe. Nur aufgrund eines Irrtums sei die Schlussrechnung vom Januar 2014 so niedrig ausgefallen. Herr M könne nicht erwarten, dass der Stromlieferant diese Rechnung trotzdem als endgültige Abrechnung bestehen lasse.

Auch auf Vertrauensschutz könne sich Herr M nicht berufen, denn die Verjährungsfrist für derartige Schulden betrage drei Jahre. In diesem Fall seien aber erst zwei Jahre und einige Wochen vergangen. Solange jedoch die Verjährungsfrist nicht vollständig abgelaufen sei, müssen Schuldner damit rechnen, dass noch Ansprüche auf sie zukämen. OnlineUrteile.de

- Anzeige -

Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.

Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.

Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.

Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.

- Anzeige -
- Anzeige -