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Keine Pflicht der Mutter zu 120-stündiger Arbeit im Monat
Kindesunterhalt
Normalerweise müssen Eltern alle ihre Mittel einsetzen, um den Kindesunterhalt zu bezahlen. Diese sogenannte verschärfte Haftung des Unterhaltspflichtigen entfällt, wenn ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter vorhanden ist. Dies kann auch der Elternteil sein, bei dem das Kind lebt. Voraussetzung ist, dass dieser über genügend Einkommen verfügt.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1075672.keine-pflicht-der-mutter-zu-stuendiger-arbeit-im-monat.html
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