Werbung

Gerichtliche Verfügung gegen AfD-Mann Maier

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin. Nach einer rassistischen Twitter-Äußerung über den Sohn der Tennislegende Boris Becker hat das Berliner Landgericht gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier eine einstweilige Verfügung erlassen. Danach darf Maier seine Äußerung nicht wiederholen. Das teilte Noah Beckers Berliner Anwalt Christian-Oliver Moser am Mittwoch auf Anfrage mit. Neben dem Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung hatte Becker am Mittwoch vergangener Woche »wegen aller hier in Betracht kommender Delikte« Strafanzeige erstattet sowie Strafantrag gestellt. Bislang prüft die Berliner Staatsanwaltschaft, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, teilte der Sprecher der Behörde am Dienstag mit. dpa/nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal