Gericht kassiert »Luxleaks«-Urteile
Hauptangeklagter Deltour muss sich erneut Luxemburger Richtern stellen
Luxemburg. In der Affäre um die »Luxleaks« hat das höchste Gericht Luxemburgs eine neue Verhandlung für den Hauptangeklagten Antoine Deltour angeordnet. Die Revisionskammer entschied am Donnerstag, der Widerspruch des Angeklagten gegen seine Verurteilung sei berechtigt. Seine Funktion als Whistleblower sei nicht richtig gewürdigt worden. Der Mann war zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und 1500 Euro Geldbuße wegen Diebstahls verurteilt worden. Durch die »Luxleaks« waren Steuerdeals internationaler Konzerne mit den luxemburgischen Finanzbehörden öffentlich geworden.
Der Einspruch eines anderen Angeklagten, der zu 1000 Euro Geldbuße verurteilt worden war, wurde hingegen abgewiesen. Beide Verurteilte waren Mitarbeiter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die die Konzerne steuerlich beraten hatte.
Über das Urteil gegen den Hauptangeklagten muss nun eine mit anderen Richtern besetzte Kammer des Berufungsgerichts erneut beraten. dpa/nd
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