Fußballer sind Ausnahmen

Arbeitsgericht: Befristete Profiverträge bleiben legal

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Erfurt. Die deutschen Fußballklubs atmen auf. Befristete Verträge für Profifußballer sind weiterhin zulässig. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt im Fall des früheren Torhüters Heinz Müller gegen seinen Ex-Klub FSV Mainz 05 und ersparte dem Transferwesen im deutschen Fußball und anderen Sportarten ein heftiges Beben.

Das Gericht war der Meinung, dass die besondere Arbeitsleistung eines Profifußballers eine Befristung von Arbeitsverträgen rechtfertige. »Von ihm werden Höchstleistungen erwartet, die er aber nur in einer begrenzten Zeit erbringen kann. Daraus ergibt sich ein berechtigtes Interesse der Vereine für ein befristetes Arbeitsverhältnis«, sagte die Vorsitzende Edith Gräfl. Für Mainz 05 - und den gesamten Fußball - sei das Urteil von grundlegender Bedeutung, sagte Sportvorstand Rouven Schröder. Die Klubarbeit bestehe zu einem großen Teil daraus, dass junge Nachwuchsspieler aufgebaut und in den Profikader integriert werden. »Rentenverträge älterer Spieler würden dieses Prinzip unmöglich oder unbezahlbar machen«, argumentierte Schröder.

Hätte das höchste deutsche Arbeitsgericht zugunsten Müllers entschieden, müssten die Klubs ihre Spieler weit über die Zeit anstellen, in denen sie eingesetzt werden können, weil nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz Arbeitsverträge normaler Arbeitnehmer nach zwei Jahren nicht erneut befristetet werden dürfen. Fußballer stellen nun aber eine Ausnahme dar. »Wir sind froh, dass jetzt Rechtsklarheit herrscht. Das Gericht hat überzeugend argumentiert, dass ein Profifußballer nicht mit einem normalen Arbeitnehmer zu vergleichen ist - zumindest in der Frage der Befristung«, sagte der Rechtsdirektor der Deutschen Fußball Liga, Jürgen Paepke. Müller muss nun sogar die Gerichtskosten tragen.

Die Spielergewerkschaft VDV hätte sich lieber vor dem Urteil eine tarifvertragliche Einigung mit der DFL gewünscht. »Tarifverträge sind in anderen großen europäischen Fußballnationen Standard. Sie garantieren Rechtssicherheit, schaffen faire Arbeitsbedingungen und verbessern zudem den Vermarktungswert einer Liga« sagte VDV-Geschäftsführer Ulf Baranowsky. SID/nd

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