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Rücktritt bei Reiseprogrammänderung
Karlsruhe. Wenn entscheidende Sehenswürdigkeiten aus dem Besichtigungsprogramm einer Reise gestrichen werden, dürfen Kunden kostenlos stornieren. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass dies als erheblicher Mangel einzustufen sei und den kostenfreien Rücktritt rechtfertige. Im Fall ging es um eine China-Rundreise, die ein Paar 2015 gebucht hatte. Als der Veranstalter kurz vor Reisebeginn sagte...
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