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Karlsruhe überprüft Streikverbot für Beamte
Innenminister de Maizière verteidigt Grundsatz persönlich vor dem Bundesverfassungsgericht
Zwischen Staat und Beamten besteht ein besonderes Treue- und Fürsorgeverhältnis. Der Grundsatz, dass nicht gestreikt wird, muss sich der Überprüfung vor dem Bundesverfassungsgericht stellen.
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