Gericht lehnt Strafbefehl wegen YPG-Fahne ab
München. Seit März vergangenen Jahres häufen sich Ermittlungsverfahren wegen des öffentlichen Zeigens von Symbolen kurdischer Organisationen. Vor allem die Münchener Staatsanwaltschaft zeigt bei diesbezüglichen Bekundungen in sozialen Netzwerken und bei Demonstrationen Verfolgungseifer. Das Amtsgericht München hat nun jüngst laut Aussage eines Betroffenen den Erlass eines Strafbefehls wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz abgelehnt. Das Gericht konnte demnach keinen Nachweis erkennen, dass der Angeklagte mit dem Zeigen einer Fahne der nordsyrischen Volksverteidigungseinheiten (YPG) zum Zeitpunkt des Tatvorwurfs von den verschärften Richtlinien des Bundesinnenministeriums Kenntnis hatte. Außerdem fehle der Nachweis, dass die Flagge in einer Form verwendet worden sei, in der sie verboten ist. Nach einem Rundschreiben der Innenbehörde vom März 2017 sind Symbole illegal, die von der PKK für propagandistische Zwecke genutzt werden. Die türkisch-kurdische PKK ist in Deutschland verboten, die syrisch-kurdische PYD, zu der die YPG-Miliz gehört, jedoch nicht. nd
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