Klage gegen offene Läden am Sonntag gescheitert

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In Berlin wird es in den nächsten Wochen drei verkaufsoffene Sonntage geben. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hob nach eigenen Angaben am Dienstag eine anderslautende Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts auf und erklärte die vom Senat genehmigten Ladenöffnungen wieder für zulässig. Geklagt hatte die Gewerkschaft ver.di. In dem Rechtsstreit ging es um drei verkaufsoffene Sonntage anlässlich der Internationalen Grünen Woche (28. Januar), der Berlinale (18. Februar) und der Internationalen Tourismusbörse (11. März). Die Richter des OVG hatten nach Gerichtsangaben »keine durchgreifenden Zweifel an der Rechtmäßigkeit« der von der Stadt festgesetzten Sonntagsöffnungen im ersten Halbjahr 2018. Der Beschluss ist unanfechtbar. AFP/nd

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