Keine Abschiebungen nach Bulgarien

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Lüneburg. Flüchtlinge dürfen nach einem Urteil des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes derzeit nicht aus Deutschland nach Bulgarien abgeschoben werden, auch wenn sie dort bereits erfolgreich Asyl beantragt haben. Anerkannte Flüchtlinge seien in Bulgarien von Obdachlosigkeit und extremer Armut bedroht, urteilte der 10. Senat des Gerichts am Montag in Lüneburg. Eine Abschiebung verstoße deshalb gegenwärtig gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, sagte eine Gerichtssprecherin. epd/nd

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