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Nebenkosten gehören dazu

  • H.K.
  • Lesedauer: 1 Min.
Das Wohngebiet wurde im vorigen Jahr rekon- struiert und modernisiert. Ein ständiges Baubüro der Baufirma begleitete die Arbeiten. Nun hat der Vermieter der Modernisierungsumlage einen Teil der Baubetreuungskosten hinzugerechnet. Weiterhin wurde auch ein Teil der Wasser- und Energiekosten, die vom Baubetrieb verursacht wurden, auf die Umlage aufgeschlagen. Ist das zulässig? Manfred S., Cottbus
Leider ja. Bau-Nebenkosten, die bei Modernisierungsarbeiten anfallen, können der Umlage von 11 Prozent der Kosten hinzugerechnet werden. Dazu gehören außer solchen Baubüros auch Kosten von Architekten- und Ingenieurleistungen, für Planung, Ausschreibung, Bauabrechnung, für Prüfungen und Genehmigungen, Bauversicherung usw., sogar bis hin zum »Richtfest« und dem Bauschild. In der Praxis macht die Trennung solcher Kosten in die Anteile für Instand- setzung (für die der Vermieter alleine aufkommen muss) und Modernisierung Schwierigkeiten. In den Modernisierungsumlagen werden dann solche Kosten oft nur in zusammengefassten Positionen in einem Betrag ausgewiesen und auch nicht näher begründet. Wenn Baustrom und Wasser vom Baubetrieb in Anspruch genommen und der Modernisierungsumlage zugeschlagen werden, dann muss dieser Anteil auf jeden Fall aus der betreffenden Betriebskostenabrechnung herausgenommen werden. Geschieht das nicht, würden Mieter ja doppelt dafür zur Kasse gebeten.

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