Belastende Mitschnitte im Wehrhahn-Prozess

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Düsseldorf. Im Prozess um den Bombenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn hat das Gericht den Angeklagten mit abgehörten Telefonaten konfrontiert. Darin sagt der 51-Jährige nach dem Anschlag, dass er »national gesinnt« sei. Außerdem nimmt er über das »Nationale Info-Telefon« mehrfach Kontakt zu einem stadtbekannten Neonazi auf. Der rät ihm dringend, sich einen Anwalt zu suchen und empfiehlt ihm einen von der rechten Szene frequentierten Juristen. In den im Prozess vorgespielten Gesprächen behauptet der Angeklagte selbst mehrfach, im Umgang mit Bomben und Sprengstoffen ausgebildet worden zu sein. Beim Prozessauftakt hatte er dies bestritten. Am Dienstag bezeichnete er seine damaligen Aussagen als »Wichtigtuerei«. dpa/nd

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