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Ansprüche noch bis zum 12. Februar 2018 anmelden

Frist für Betrugsopfer über Western Union läuft ab

Eine Vereinbarung zwischen Western Union und dem Staat USA ermöglicht es weltweit allen Geschädigten, noch bis zum 12. Februar 2018 Ansprüche auf eine Erstattung geltend zu machen, darauf verweist die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt (vzsa). Wer in der Zeit vom 1. Januar 2004 bis zum 19. Januar 2017 Opfer eines Betruges geworden ist, bei dem der Geldtransfer über Western Union durchgeführt wurde...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1078589.ansprueche-noch-bis-zum-februar-anmelden.html

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