Ansprüche noch bis zum 12. Februar 2018 anmelden

Frist für Betrugsopfer über Western Union läuft ab

  • Lesedauer: 2 Min.

Eine Vereinbarung zwischen Western Union und dem Staat USA ermöglicht es weltweit allen Geschädigten, noch bis zum 12. Februar 2018 Ansprüche auf eine Erstattung geltend zu machen, darauf verweist die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt (vzsa).

Wer in der Zeit vom 1. Januar 2004 bis zum 19. Januar 2017 Opfer eines Betruges geworden ist, bei dem der Geldtransfer über Western Union durchgeführt wurde, hat also nur noch wenige Tage Zeit, seine Ansprüche anzumelden.

Eine Verbraucherin aus Sachsen-Anhalt war bereits 2016 auf eine Betrugsmasche hereingefallen und hatte die geforderte Summe per Western Union ins Ausland überwiesen. Nun erhielt sie im Zusammenhang mit der Vereinbarung per Post ein Formular zur Anmeldung ihrer Forderung und suchte deshalb Rat bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Auch Opfer anderer Betrugsfälle, bei denen seit Januar 2004 Geld über Western Union transferiert wurde, sollten prüfen, ob sie nach diesem Verfahren noch Ansprüche geltend machen können.

Wer postalisch bisher kein solches Anmeldeformular erhalten hat, kann das Formular auch selbst auf der Internetseite https://www.justice.gov/cri minalmlars/remission aufrufen. Danach sind neben persönlichen Angaben die Höhe des versandten Geldbetrages, das Datum der Transaktion sowie die Transfer-Kontrollnummer erforderlich.

Betroffene sollten das Formular sorgfältig ausfüllen und zusammen mit den notwendigen Unterlagen, wie dem Western Union Überweisungsformular und/oder der entsprechenden Quittung, ihre Ansprüche fristgemäß an melden.

Ob, wann und in welcher Höhe ein geltend gemachter Anspruch erfüllt wird, ist derzeit jedoch nicht abschätzbar. In den weiteren Informationen zum Verfahren wird darauf hingewiesen, dass eine Erstattung davon abhängig ist, ob der Anspruch besteht, welchen Betrag der Betroffene verloren hat und wie viele Personen Ansprüche einreichen.

Den Versuch, so zumindest einen Teil des verlorengegangenen Geldes zurückzuerhalten, sollte es den Betroffenen jedoch wert sein.vzsa/nd

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