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Arzt muss vor OP über Alternativen aufklären
Ist ein operativer Eingriff nicht zwingend nötig, müssen Ärzte ihre Patienten besonders ausführlich über Behandlungsalternativen aufklären. Weil ein Mediziner aus dem Kreis Soest dies nach Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm (Az. 26 U 3/14) nur unzureichend getan hatte, muss er einem Patienten Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von rund 110 000 Euro zahlen.Der Patient litt jahrelang an Rü...
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