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ALG-II-Bezieher darf in Probezeit kündigen

Ein Jobcenter darf nach einem Urteil des Sozialgerichts Gießen (Az. S 22 AS 734/16) das Arbeitslosengeld (ALG) II nicht reduzieren, wenn dem Bezieher die Arbeit nach seinem körperlichen und geistigen Leistungsvermögen nicht zugemutet werden kann.Der klagende Mann hatte 2016 eine Arbeit in der Produktion bei einem kunststoffverarbeitenden Betrieb aufgenommen. Er kündigte noch während der Probezeit ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1079364.alg-ii-bezieher-darf-in-probezeit-kuendigen.html

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