AfD-Politiker wegen Volksverhetzung verurteilt

Der Abgeordnete Kay Nerstheimer hatte auf Facebook gegen Homosexuelle gehetzt

  • Johanna Treblin
  • Lesedauer: 4 Min.

Die Verhandlung hat noch nicht begonnen, Prozessbeteiligte, Pressevertreter und Zuschauer haben aber schon ihre Plätze eingenommen. Der Angeklagte, der AfD-Politiker Kay Nerstheimer, zückt sein Smartphone und schießt ein Foto. Ob von seiner kleinen Fangemeinde, die sich im Zuschauerraum eingefunden hat, oder von den Journalisten, lässt sich nicht feststellen. Rund zweieinhalb Stunden dauert die Gerichtsverhandlung am zweiten und letzten Prozesstag vor dem Amtsgericht Tiergarten. Nerstheimer wohnt ihr mit gewohnt unbeweglicher Miene bei, ein leicht süffisantes Lächeln im Gesicht.

Der AfD-Politiker steht vor Gericht, weil er 2014 in Kommentaren auf Facebook Homosexualität als »widernatürlich«, »degeneriert«, »Gendefekt« und »Fehler im Programm« bezeichnet hatte. Am Ende des zweiten Verhandlungstages wird er am Dienstag wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 7000 Euro - 70 Tagessätze à 100 Euro - verurteilt. Sein Anwalt kündigt an, gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen zu wollen.

Der Anwalt - Roland Ulbrich, Mitglied der völkischen »Patriotischen Plattform« in der AfD - hatte auf unschuldig plädiert. Aber nicht, weil er meinte, Nerstheimer habe die Kommentare gar nicht verfasst. Ulbrich setzte auf eine andere Verteidigungsstrategie: Er wollte das Gericht davon überzeugen, dass die Kommentare nicht nur eine legitime Meinungsäußerung seien, sondern die Behauptung, Homosexualität sei »widernatürlich«, gar eine wissenschaftlich vertretbare These sei. Das wollte er durch einen medizinischen Gutachter bestätigen lassen. Einen entsprechenden Antrag, den der Anwalt am ersten Verhandlungstag Ende Januar gestellt hatte, lehnte die Richterin am Dienstag ab. Es sei kein wissenschaftlicher Diskurs, den der Angeklagte bei Facebook betrieben habe. Deshalb sei die wissenschaftliche Erörterung von Homosexualität bei diesem Prozess auch nicht von Interesse.

In seinem Plädoyer versuchte Ulbrich, Nerstheimers Kommentare als einfache Fakten darzustellen. Dafür stellte er den schiefen Vergleich zwischen einem Menschen mit Gehbehinderung und einem Menschen mit homosexueller Orientierung an. »Wenn ich sage, der kann nicht laufen, der sitzt im Rollstuhl, ist er deshalb minderwertig? Homosexuelle können sich nicht fortpflanzen, sind sie deshalb minderwertig?« Er ließ dabei außer Acht, dass sich der einzelne Homosexuelle in der Regel sehr wohl fortpflanzen kann, einzig aus dem Geschlechtsakt zweier Homosexueller kein Kind entstehen kann.

Die von Nerstheimer verwendeten Begriffe versuchte Ulbrich, mit einem anderen Vergleich zu relativieren. »Die Medizin spricht bei Krebs von entarteten Zellen.« Deshalb sei es auch unproblematisch, Homosexualität als widernatürlich zu bezeichnen.

Staatsanwalt und Richterin sahen das anders. Nerstheimers Kommentare seien diffamierend und herabwürdigend gewesen, sagte der Staatsanwalt. Seine Behauptung, er habe im Affekt reagiert, sei nicht glaubhaft, da sich seine Einträge über drei Tage erstreckt hätten. Der Angeklagte habe »die Grenze zur Strafbarkeit überschritten«. Die Begriffe, so der Staatsanwalt, erinnerten außerdem an eine »unsägliche Phase« in der deutschen Geschichte. Aus dem Zuschauerraum ertönte daraufhin der Ausruf: »Jetzt kommt die Nazi-Keule! Och nä!« Schon zuvor war es in den Zuschauerreihen kurz laut geworden. Eine ältere Frau forderte die Richterin in barschem Ton auf, lauter zu sprechen. Laut pflichteten ihr andere Anhänger Nerstheimers bei, bis die Richterin ruhig mitteilte, sie könne die Zuschauer auch des Saales verweisen. »Ich lebe in einem freien Land!« rief daraufhin die ältere Frau, blieb dann aber stumm.

Zu Lasten des Angeklagten führte der Staatsanwalt sechs Vorstrafen an. Er war wegen Fahrens ohne Führerschein, Unfallflucht und schwerer Körperverletzung bestraft worden und einmal, weil er Unterhaltungszahlungen nicht geleistet hatte. Letztere Information irritierte besonders, da er in einem der Facebook-Kommentare geschrieben hatte, seine drei Kinder seien »in einer intakten Familie aufgewachsen also Vater und Mutter, Eltern!!« (sic).

Nerstheimer war zur Abgeordnetenhauswahl 2016 als Lichtenberger Direktkandidat der AfD ins Berliner Parlament gewählt worden. Er trat allerdings nicht der Fraktion seiner Partei bei und zog stattdessen als fraktionsloser Abgeordneter ins Abgeordnetenhaus ein, nachdem bekannt geworden war, dass er früher Mitglied der rechtsextremen German Defence League war. Zudem waren Facebook-Kommentare von Nerstheimer bekannt geworden, in denen er gegen Flüchtlinge und Homosexuelle hetzte.

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