Kohls Witwe hat vor Gericht schlechte Karten
Köln. Die Witwe von Altkanzler Helmut Kohl hat wohl nur geringe Chancen auf die Millionen-Entschädigung, die ihrem Mann zwei Monate vor dessen Tod zugesprochen worden war. Das Oberlandesgericht Köln hat die Frage zwar noch nicht endgültig entschieden. Man neige jedoch der Meinung zu, dass der Entschädigungsanspruch nicht vererbbar sei, sagte die Vorsitzende Richterin Margarete Reske am Donnerstag in einer Verhandlung in Anwesenheit der Witwe Maike Kohl-Richter. In dem Fall geht es um das Buch »Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle«. Das Landgericht Köln hatte dazu im vergangenen Jahr entschieden, dass das Buch Kohls Persönlichkeitsrecht schwer verletzt habe. Es sprach ihm deshalb die höchste Entschädigungssumme der deutschen Rechtsgeschichte in Höhe von einer Million Euro zu. Richterin Reske appellierte nun an die Parteien, sich außergerichtlich in einem Vergleich zu einigen. dpa/nd
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.