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Streit um Dashcam-Nutzung

Verkehrsrecht

Wer sein Auto vorne wie hinten mit einer Videokamera ausstattet und die Aufnahmen des Verkehrsraums speichert, verstößt damit gegen den Datenschutz. Die Dashcam-Mitschnitte sind auch kein Beweismittel.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1080028.streit-um-dashcam-nutzung.html

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