Streit um Dashcam-Nutzung

Verkehrsrecht

  • Lesedauer: 2 Min.

Das entschied das Amtsgericht München (Az. 1112 OWi 300 Js 121012/17). Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (DAH) berichtet, parkte eine Autofahrerin ihr Fahrzeug ordnungsgemäß auf einem Parkplatz am Fahrbahnrand. Während das Auto dort stand, liefen die Kameras an der Windschutz- und an der Heckscheibe weiter, zeichneten den Verkehr auf und speicherten die Aufnahmen.

So bekamen die Dashcams auch mit, wie ein anderes Fahrzeug das geparkte Vehikel der Frau streifte. Mit diesen Aufzeichnungen ging sie alsdann zur Polizei und wollte diese als Beweismittel vorlegen.

Allerdings ohne den gewünschten Erfolg: Die Polizei leitete ein Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz ein. Dagegen legte die Autofahrerin Einspruch ein, da sie keine Daten erheben, sondern lediglich potenzielle Sachbeschädigungen an ihrem Fahrzeug aufklären wollte. Außerdem seien die Fahrer der aufgezeichneten Autos nicht erkennbar gewesen.

Das sah das Amtsgericht München anders. Das Recht der gefilmten Personen auf informationelle Selbstbestimmung überwiege hier das Interesse der Betroffenen an der Aufdeckung einer potenziellen Straftat. »Eine permanente Überwachung durch Privatpersonen im öffentlichen Raum ist nicht hinzunehmen und auch nicht bei Behörden als Beweismittel zu verwenden«, erklärt dazu Rechtsanwalt Frank Böckhaus.

Zugunsten der Autofahrerin wertete das Gericht, dass ihr Fahrzeug bereits früher schon einmal beschädigt worden war und sie deshalb subjektiv einen Anlass hatte, die Kameras einzusetzen. Sie muss deshalb eine Geldbuße von 150 Euro bezahlen. DAH/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal