Windkrafterlass regelt Ausgleich für Windräder

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Potsdam. In einem »Erlass zur Kompensation von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Windenergieanlagen« hat das Umweltministerium bisher in verschiedenen Rechtsvorschriften enthaltene Regelungen zusammengefasst und aktualisiert. Wie das Ministerium am Mittwoch mitteilte, werde der Erlass bei Genehmigungsverfahren angewendet. Er legt fest, dass durch die Errichtung von Windkraftanlagen verursachte Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren sind. Erst wenn dies nicht möglich ist, sei eine Ersatzzahlung zu entrichten, heißt es. nd

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