Klagen und Widersprüche gegen Hartz-IV-Bescheide oft erfolgreich

Kläger bekamen vergangenes Jahr in mehr als 46.000 Fällen Recht oder teilweise Recht

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Hannover. Vier von zehn Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide sind im vergangenen Jahr erfolgreich gewesen. Betroffene bekamen in mehr als 46.000 Fällen Recht oder teilweise Recht, wie aus einer am Mittwoch bekannt gewordenen Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine schriftliche Frage der LINKEN-Abgeordneten Sabine Zimmermann hervorgeht. In 21.300 Fällen habe das Jobcenter vorzeitig nachgegeben. In fast 16.200 Fällen gab es demnach einen Vergleich.

Zuerst hatten die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (Donnerstagsausgaben) vorab über die Zahlen berichtet. In 8900 Fällen gab es den Angaben zufolge ein Urteil oder einen Beschluss eines Arbeitsgerichts. »In kaum einem anderen Rechtsgebiet werden so viele Bescheide von den Gerichten für rechtswidrig befunden wie bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende«, erklärte Zimmermann. Die Erfolgsquote entsprach demnach dem Vorjahresniveau.

Streits über Hartz-IV-Bescheide werden dem Arbeitsministerium zufolge häufig auch außergerichtlich geklärt. Im vergangenen Jahr hätten Betroffene in 639.000 Fällen Widerspruch beim Jobcenter eingelegt. In mehr als einem Drittel der Fälle bekamen sie demnach Recht oder teilweise Recht. Dagegen seien 346.000 Widersprüche abgelehnt worden. »Seit Jahren sind die Erfolgsquoten von Klagen und Widersprüchen gegen Hartz-IV-Bescheide konstant«, erklärte die Arbeitspolitikerin. AFP/nd

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