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Absetzbarkeit einer Immobilie
Steuertipp
Finanzverwaltung und Finanzgerichte gestehen einem Immobilienbesitzer zu, dass es im Zusammenhang mit Vermietung und Verpachtung auch Zeiten der Flaute gibt, Zeiten also, in denen ein Gebäude nicht vermietet werden kann, obwohl die Absicht dazu besteht. Doch diese Fristen sollte man nicht allzu lange ausdehnen, wenn man das Objekt steuerlich absetzen will.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1080671.absetzbarkeit-einer-immobilie.html
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