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Bei Verstößen ist ein Ordnungsgeld fällig
Umgangsrecht
Die Umgangsvereinbarung, die beide Elternteile getroffen haben, ist einzuhalten, sonst ist ein Ordnungsgeld fällig.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1080672.bei-verstoessen-ist-ein-ordnungsgeld-faellig.html
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